Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
„Das Landtagsgebäude ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Die Tiefgarage (U1), die Bürger- und die Wandelhalle, die Abgeordnetenbüros, die Fraktions- und Sitzungssaalbereiche sowie das Landtagsrestaurant und die Tribüne des Plenarsaals sind barrierefrei erreichbar. Behindertengerechte Toiletten und Aufzüge stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Parkplätze für Menschen mit Behinderungen sind in der Tiefgarage U1 in der Nähe der Aufzüge gesondert ausgewiesen.
Zudem verfügt der Plenarsaal über ein höhenverstellbares Rednerpult, das so weit absenkbar ist, dass Rollstuhlfahrer die Ablagefläche benutzen und gleichzeitig vom Publikum gesehen werden können. Über Rampen sind das Rednerpult, die Ministerplätze, die Sitzplätze der letzten und der ersten Reihe sowie die Stenografen-Arbeitsplätze barrierefrei erreichbar.
Der Plenarsaal, das Besucherzentrum und ein Ausschussraum, der von SPD-Fraktion als Fraktionssaal genutzt wird, verfügen über eine Induktionsspule für hörgeschädigte Personen. In diesem Jahr wird ein weiterer Saal, der von der CDU-Fraktion als Fraktionssaal genutzt wird, damit ausgestattet.
Im Landtagsgebäude sind die Bürgerhalle, die Wandelhalle und alle Foyers mit Automatiktüren ausgestattet. Und in der Eingangsebene gibt es eine Sanitäreinrichtung mit Duschvorrichtung speziell für rollstuhlfahrende Behinderte, deren Armfunktionalität eingeschränkt ist. Bei der Sanierung oder der Neuausstattung von Sanitärbereichen wird darauf geachtet, dass die Sanitärobjekte sich farblich von den Wandflächen so unterscheiden, dass sie für sehbehinderte Menschen gut wahrnehmbar sind.
Und in Kürze wird ein Tastmodell aufgestellt, das das Landtagsgebäude und den Plenarsaal für sehgeschädigte Personen erfahrbar machen wird. Bei Anhörungen von Sachverständigen werden bei Bedarf Gebärdendolmetscher eingesetzt.
Die auf den Internetseiten des Landtags realisierte Barrierefreiheit basiert auf dem Stand des Internetredesigns 2010 und ist somit ca. 6 Jahre alt. Neben den optischen Punkten, wie beispielsweise Kontrastierung, Farbgebung, Link-Auszeichnungen und Größenveränderungen werden beispielsweise im Bereich der Parlamentspapiere, wenn möglich, verschiedene Formate bereitgestellt, um eine möglichst gute Zugänglichkeit zu erreichen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie z.B. die Kennzeichnung von Abkürzungen und die Bereitstellung von Textalternativen als Ergänzung zu visuellen Informationen, wie z.B. der Wahlkreiskarte. Außerdem sind bei vom Landtag produzierten Videos die gesprochenen Texte als Skript hinterlegt."