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CI-Versorgung im Umbruch

Krankenhausreform in NRW

Stellungnahme der DCIG und des CIV NRW 

19. Dezember 2023

Schwerhörigkeit im Alter: Wie komme ich an ein Hörgerät?

Schwerhörigkeit ist ein Symptom, das Millionen Menschen auf unserem Planeten vereint. 450 Millionen der Weltbevölkerung sind davon betroffen. Am meisten leiden Menschen im hohen Alter darunter. Hörgeräte können dabei helfen, weiter aktiv am Leben teilzunehmen. So läuft die Versorgung ab.

Hörgeräte (c) Sonova AG

Hörgeräte (c) Sonova AG

Durch den demographischen Wandel nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung über 65 Jahre in Deutschland zu. Ihr Anteil als hörgeschädigte Menschen liegt laut Auskunft des Deutschen Berufsverbands der HNO-Ärzte bei ungefähr bei 50 Prozent. Die Zahl der älteren Menschen, die noch ein relativ gutes Gehör aufweisen (Eichhorn Sabine, Jahr, S. 226), stellt sich wie folgt dar: 

  • 61- bis 70-jährigen: 21 Prozent
  • 71- bis 80-Jährigen: 12 Prozent
  • >80-Jährigen: 2 Prozent

Das Alter kann die Autonomie des Menschen einschränken oder total eliminieren. Es betrifft die Mobilität, die Denkfähigkeit und die Funktion aller Sinnesorgane. Der Effekt des Hördefizits sind bekanntlich soziale Isolation, Abnahme des Kurzzeitgedächtnisses und natürlich das Sprachverstehen. Des Weiteren reduzieren sich die kognitiven Fähigkeiten. Viele Studien befassen sich mit der Verbindung zwischen Hörschädigung und kognitiver Leistung im Alter (vgl. Meister 2018). Abhilfe oder zumindest Abmilderung können hier Hörsysteme schaffen. 

Theoretisch keine Verschreibung nötig, praktisch schon 

Die konventionellen Hörsysteme (Hörgeräte) benötigen keine Verschreibung. Möchte der Hörgeschädigte das Hörsystem selbst bezahlen, steht ihm die Entscheidung dazu frei. Im praktischen Fall verlangt der Hörakustiker immer eine Verordnung des HNO-Facharztes. Die Kosten der individuell angepassten Hörsysteme der hörgeschädigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland werden von diesen übernommen. 

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt die Verordnung von Hilfsmitteln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der vertragsärztlichen Versorgung in der Fassung vom 21. Dezember 2011/15. März 2012, zuletzt geändert am 18. März 2021, schränkt im Paragraph 6 Absatz 3 die Notwendigkeit für die Verordnung von Hilfsmitteln ein. Die Verordnung von Hilfsmitteln „ergibt sich nicht allein aus der Diagnose. Unter Gesamtbetrachtung (International Classification of Functioning, Disability and Health, kurz ICF) der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), der noch verbliebenen Aktivitäten und einer störungsbildabhängigen Diagnostik sind: 

  • der Bedarf,
  • die Fähigkeit zur Nutzung,
  • die Prognose und 
  • das Ziel

einer Hilfsversorgung auf der Grundlage realistischer, für die Versicherte oder den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln“. Der verordnende HNO-Arzt klärt die medizinische Indikation ab und berät den Patienten über eine Hörsystemversorgung.

Individuelle Beratung in Hörzentren

Ziel der apparativen Hörrehabilitation ist die Wiedereingliederung des Hörgeschädigten durch Sprachkommunikation in seiner Umwelt. Im alltäglichen Leben soll älteren Hörgeschädigten mit geistigen oder körperlichen Handicaps ein „akustisches Leben“ nicht verwehrt werden. Dafür gibt es zahlreiche Hörsystemarten mit diversen Formen und passenden Bedienelementen. Die Hörzentren führen eine individuelle Beratung durch, die sowohl die audiologischen Kriterien erfüllen als auch die menschlichen Komponenten betrachten. Die Anpassung durch den Hörakustiker verläuft in mehreren Sitzungen. Das Hörtraining ist obligatorisch in die Anpassungssettings eingebettet. Die Beteiligung der Familie oder einer Hilfsperson, z.B. bei der Handhabung der Hörsysteme, ist Teil der gesamten Hörrehabilitation bei nicht autonomen Menschen.

Reha-Maßnahmen für besseren Nutzen der Hörgeräte

Die Traghäufigkeit der Hörsysteme wird durch entsprechende weitere Rehabilitationsmaßnahmen die Akzeptanz verbessern. Die apparative Versorgung mit geeigneten Hörsystemen dient schlechthörenden älteren Menschen dazu, ihre zwischenmenschliche Kommunikation in der Gesellschaft zu sichern. Eine inklusive Hörrehabilitation beim Versorgungsvorgang muss, wie bei der Cochlea-Implantation, systematisch eingeführt werden. Sie unterscheidet sich vom angebotenen klassischen Hörtraining. Der fachliche Inhalt, die Organisation und die Finanzierung muss mit den Berufsverbänden der an der Hörsystemversorgung beteiligten Fachleute, mit den Sozial- und Gesundheitspolitikern und den Betroffenen verhandelt werden.

Technischer Fortschritt sorgt für besseren Klang und Sprachverständlichkeit

Nicht zuletzt sorgt der Fortschritt in der Hörgerätetechnologie für einen besseren Klang, für eine bessere Sprachverständlichkeit und für den Abbau der Stigmata der Hörsysteme. Durch digitale Technik sind direkte Verbindungen mit Kommunikationsmitteln wie Telefone, Smartphone-Apparate, Fernsehen und bei Konzerten möglich. Die Handhabung durch Apps ist heute Gegenstand der „ganzheitlichen“ Hörsystemversorgung. Die Künstliche Intelligenz (KI) lässt erwarten, dass einige Merkmale der Sprachverständigung im Rauschen optimiert werden und somit die Annahme der Hörsysteme komplikationsfreier gelingt. Es bleibt dabei, wie alle Fachleuten in der Hörakustik und der Medizin es fordern, eine frühzeitige Hörsystemversorgung, sobald sie indiziert ist, durchzuführen. Das Tragen der Hörsysteme unterstützt die neuronale Wahrnehmung und Verarbeitung und damit das „Gehirnjogging“.

Ahsen Enderle-Amour

 

Literatur:

Meister, H. Hörstörung und kognitiver Abbau im Alter. Heilberufe 70, 14–16 (2018). https://doi.org/10.1007/s00058-018-3498-3 (Abg. 10.11.2023).

Eichhorn, S. (2021): Geriatrische HNO-Heilkunde. In: Reiß, M. (Hrsg.): Facharztwissen - HNO-Heilkunde. Differenzierte Diagnostik und Therapie2. Berlin, S. 226-232.

hno-aerzte-im-netz.de/krankheiten/schwerhoerigkeit/definition-und-haeufigkeit.html       

Vita:

 

 Ahsen Enderle-Amour

Ahsen Enderle-Amour 

Staatliches Diplom in der Audioprothese an der Uni-Paris VI. Selbständiger Hörakustikermeister seit 1986. Spezialisierung in der Pädakustik, Tinnitus-Retrainingstherapie und Audiotherapie (EUHA). Langzeiterfahrung als CI-Spezialist bei Kindern und Erwachsenen seit Beginn der 1990er Jahre. Privatdozent für Logopäden und Logopädinnen an der IB-Schule Freiburg. 

 

 


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