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6. Dezember 2023

DBR mahnt mangelhafte Inklusion an

Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 1. Dezember 2023 forderte der Deutsche Behindertenrat (DBR) auf der gleichnamigen Veranstaltung: „Deutschland wurde geprüft: UN-Behindertenrechtskonvention jetzt umsetzen!“

Damit griff der DBR die Empfehlungen des UN-Fachausschusses auf, die dieser nach der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Ende August in Genf formuliert hatte. DBR-Sprecherin Prof. Dr. Sigrid Arnade dazu: „Jetzt muss endlich Schluss sein mit dem Ausschluss behinderter Kinder, Frauen und Männer in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und beim Wohnen!"

UN-Behindertenrechtskonvention unzureichend umgesetzt

Zu den Empfehlungen des UN-Fachausschusses gehört unter anderem, dass Deutschland private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Hierzu fordert der DBR seit Langem eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Praktisch bedeutet das beispielsweise, dass Arztpraxen endlich barrierefrei sein müssen, damit das Recht auf freie Arztwahl auch für behinderte Menschen gilt“, erläuterte Prof. Dr. Sigrid Arnade. „Deutschland setzt die UN-Behindertenrechtskonvention nur unzureichend um und wird dafür vom zuständigen UN-Fachausschuss deutlich gerügt“, fasste sie das kürzlich bekannt gewordene Prüfergebnis der Staatenprüfung zusammen. „Die mangelhafte Inklusion in der Bildung und in der Arbeitswelt, die fehlende Deinstitutionalisierung, die unzureichende Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen werden vom UN-Ausschuss genauso kritisiert wie von uns“, sagte die DBR-Sprecherin.

Vortrag und Gesprächsrunde zur Staatenprüfung

Auf die Bedeutung der abschließenden Bemerkungen und Handlungsnotwendigkeiten des UN-Fachausschusses ging Prof. Dr. Theresia Degener, die ehemalige Vorsitzende des UN-Fachausschusses, ein: „Die UN-BRK ist Bundesgesetz und ist zur Auslegung der Grundrechte heranzuziehen.“ Dabei sprach sie unter anderem von spezifischen Rechten, wie Nichtdiskriminierungsrechte, Freiheits- und Schutzrechte, soziale Rechte, aber auch politische und kulturelle Partizipationsrechte. Dringenden Handlungsbedarf gebe es besonders beim Recht auf Selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft, beim Recht auf inklusive Bildung und Arbeit sowie beim Recht auf Gewaltschutz. Degeners Fazit: „Zunächst war die UN-BRK für Deutschland, abgesehen vom Festhalten an diversen Sonderstrukturen, gewinnbringend. Aktuell gerät die UN-BRK in Vergessenheit und Diskriminierungen nehmen zu.“

Protestcamp in Genf

In der anschließenden Gesprächsrunde zum Thema „Highlights und Herausforderungen: So war die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Genf. Ein Blick zurück und nach vorn mit den Teilnehmerinnen der Delegation der Zivilgesellschaft“ betonte Anieke Fimmen vom Sozialverband Deutschland SoVD, man müsse in Deutschland die Deinstitutionalisierung vorantreiben. Zudem sei die zunehmende exklusive Bildung in Deutschland ein großes Problem. Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Weibernetz berichtete von einem Protestcamp vor dem Genfer UN-Gebäude: „Die Eltern von Kindern mit Behinderung waren aus Deutschland angereist und protestierten gegen die Verschleppung der inklusiven Bildung.“ Antje Welke vom Bundesverband Lebenshilfe dazu: „Beim Thema Recht auf Bildung konnten wir uns mit den Protestlern gut ergänzen. Die Teilnehmenden des Protestcamps haben ihren Unmut in den Saal getragen.“ Und Veronika Hilber von der Christoffel Blindenmission sagte: „Inklusive Projekte sollen tatsächlich gefördert und nicht nur schriftlich festgelegt werden.“ Zudem erhoffe sie sich mehr Bewegung in der internationalen Zusammenarbeit.

Podiumsdiskussion zur Umsetzung des Koalitionsvertrags

Wie geht es nun weiter nach der Staatenprüfung? Dieser Frage stellten sich die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion. Mit dabei: Frauke Kane, die persönliche Referentin des Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen und Andreas Schulze, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sowie Prof. Dr. Sigrid Arnade, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrates. Den kritischen Fragen des Publikums mussten sich aber insbesondere Ruth Schröder, Abteilungsleiterin der Abteilung „Bürgerliches Recht“ des Bundesjustizministeriums (BMJ), und Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sowie Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), stellen. Denn bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags bezüglich Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen spielen diese drei Ministerien eine bedeutende Rolle.

Entwicklung eines Aktionsplans

Prof. Dr. Sigrid Arnade berichtete von gerade mal fünf barrierefreien Frauenarztpraxen in ganz Deutschland. Dr. Antje Draheim vom BMG wies die Zuständigkeit von sich: „Die Ausgestaltung von Arztpraxen mit barrierefreiem Zugang kann ich nicht anordnen.“ Digitalisierung könne diesbezüglich helfen, wenn keine Untersuchung vor Ort notwendig sei und eine Videokonferenz genüge. Derzeit arbeitet das Bundesgesundheitsministerium unter Beteiligung von Verbänden an der Entwicklung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der bis zum Sommer 2024 stehen soll.

Weiterentwicklung des BGG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wiederum widmet sich aktuell der seit Jahren angekündigten Reform des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen in Richtung Inklusion sowie der Weiterentwicklung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG). „Wir sind mittendrin Teilhabe umzusetzen, das ist aber auch Sache der Bundesländer“, sagte Dr. Rolf Schmachtenberg vom BMAS. Seine Einschätzung: „Wir müssen hin zum personenzentrierten Ansatz. Das bedeutet, dass wir bestimmte Arbeitsbereiche, zum Beispiel in der Pflege, attraktiver machen müssen.“

Langer Prozess bei der Umsetzung

Andreas Schulze vom BMFSFJ betonte: „Der Koalitionsvertrag sagt: Schafft eine Gewaltschutzstrategie. Der Vertrag sagt aber nicht: Baut Frauenhäuser mit Rollstuhlrampen.“ Er verwies auf einen langen Prozess bei der Umsetzung. Genau das kritisierte das Publikum: Die Umsetzung von Barrierefreiheit, Inklusion und der Teilhabe behinderter Menschen gehe viel zu langsam. Ruth Schröder vom Bundesjustizministerium bat ebenfalls um Geduld: „Da muss ich Sie um einen langen Atem bitten.“ Das aber reichte Arnade nicht: „Wir brauchen nicht nur einen langen Atem, sondern auch Feuer. Jetzt muss endlich was passieren!“

Übergabe des Staffelstabs

Zum Abschluss der Veranstaltung übergab Sigrid Arnade vom Weibernetz den Staffelstab an die neue Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats, Verena Bentele vom Sozialverband VdK. Verena Bentele machte klar: „Im Koalitionsvertrag hat die Ampel vereinbart, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden soll. Geschehen ist bisher zu wenig. Die Ampel muss diese Vorhaben endlich anpacken.“ Es gibt also noch viel zu tun, um in Deutschland die Empfehlungen des UN-Fachausschusses nachhaltig umzusetzen. (nr)

Quellen: DBR/VdK

 

 


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