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CI-Versorgung im Umbruch

7. September 2023

Kommen der EU-Behindertenausweis und der neue EU-Parkausweis?

Mit einem einheitlichen Behindertenausweis und Parkausweis soll das Reisen für Menschen mit Behinderungen einfacher werden. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. 

EU-Behindertenausweis

EU-Behindertenausweis / Foto: EU-Kommission

„Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an den nationalen Grenzen haltmachen!“ Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, wies darauf hin, dass der Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis vorhandene Hindernisse beseitigen sollen. Darüber hinaus ist der Schritt für die EU-Kommission ein wichtiger Beitag zu Freizügigkeit für die schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU. 

Behindertenausweis wird bisher nicht überall anerkannt

Bisher ist es so, dass der Behindertenausweis aus einem Staat nicht in anderen anerkannt werden muss. Damit fallen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen, zum Beispiel in Museen oder Züge weg. Mit einem EU-Ausweis hätten die Bürgerinnen und Bürger dann die gleichen Rechte wie Einheimische. 

Aber Vorsicht: ein einheitlicher Ausweis würde nicht dazu führen, dass überall in der Europäischen Union die gleichen Rechte gelten. Dafür bleiben die jeweiligen Staaten zuständig. 

EU-Parkausweis mit einheitlichen Regeln

Anders soll das zukünftig beim EU-Parkausweis sein. Hier sollen Menschen mit Behinderung den Zugang zu den gleichen Parkrechten in der EU bekommen. Die individuelle Fahrt mit dem Auto sei oft die einzige und beste Möglichkeit, eigenständig zu reisen, so die Begründung der Kommission.

Parlament und Rat müssen erörtern

Bevor der Vorschlag umgesetzt wird, wird er vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat erörtert. Wenn es die Zustimmung gibt, haben die EU-Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (mr)


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