28. August 2018
MRT: Ratlose Radiologen – hilflose Patienten
Eine CI-Trägerin kommt wegen einer Handgelenksuntersuchung zum vereinbarten MRT-Termin in die radiologische Praxis. Sie weist auf ihr Cochlea Implantat hin und hat Unterlagen mitgebracht, aus denen hervorgeht, dass ein Kopfverband angelegt werden muss. Trotzdem geht schief, was schief gehen kann. Da dies kein Einzelfall ist, sucht die DCIG nach besseren Lösungen – im Gespräch mit allen Beteiligten.
Der CI-Tag 2018 steht unter dem Motto „Dialog auf Augenhöhe – Patienten informieren Radiologen“. Die Selbsthilfegruppen in der DCIG nutzten die Aktionsphase des diesjährigen CI-Tags, um mit möglichst vielen radiologischen Praxen ins Gespräch zu kommen. Das Ergebnis: 75 Praxen haben einen DCIG-Fragebogen ausgefüllt. Deren Auswertung zeigt, wie unsicher viele Fachärzte und ihre Helfer sind, wenn es darum geht, eine Magnetresonanztomographie (MRT) bei CI-Trägern durchzuführen.
Ziel: Ein MRT-Ausweis für Implantatträger
Der Präsident der DCIG, Roland Zeh, hat das Problem mit dem Vorsitzenden des Berufsverbandes der niedergelassenen Radiologen in Deutschland, Dr. med. Detlef Wujziak, besprochen. Eine gemeinsame Erkenntnis lautet: Es fehlt an leicht verständlichen und stets rasch verfügbaren Informationen über die verschiedenen CI-Fabrikate und ihre jeweiligen Anforderungen oder Einschränkungen bei der Durchführung eines MRT. Das soll sich bald ändern.
Der eingangs geschilderte Fall ist besonders extrem. Oft werden CI-Träger in radiologischen Praxen gar nicht erst zum MRT zugelassen, aus der verständlichen Sorge heraus, etwas falsch zu machen.
Von 264 CI-Trägern, die sich an einer Online-Umfrage der DCIG beteiligt haben, gaben zwei Drittel an, schon einmal von einer radiologischen Praxis abgewiesen worden zu sein, in einigen Fällen gar mehrfach. Ein CI-Träger notierte: „Von zwölf Anfragen war nur ein Radiologe bereit, die Untersuchung zu machen.“
In dem genannten Fall (die Namen der beteiligten Personen sind der Redaktion bekannt) telefoniert eine Praxismitarbeiterin mit der implantierenden Klinik , während die Patientin mit dem Implantat-Hersteller Kontakt aufzunehmen versucht. In beiden Gesprächen soll es nochmals um die Klärung der Vorsichtsmaßnahmen gehen. Doch noch bevor beide, Mitarbeiterin und Patientin, die richtigen Ansprechpartner gefunden haben, wird die CI-Trägerin von der Medizinisch-technischen Assistentin (MTA) ins MRT gerufen. Sie legt die äußeren Teile des CI ab und wird ins MRT geschoben.
„Soweit sollte es niemals kommen“
Sofort stellen sich starke Schmerzen ein. Die Patientin bittet um einen Abbruch. Die MTA meint, dass es wohl die Perlen seien, die im Haar der Patientin eingeflochten sind, und bittet die Patientin, sie beim nächsten Versuch festzuhalten.
Auch der zweite Versuch muss wegen starker Schmerzen abgebrochen werden. Der Magnet des CI hat seine Position verändert. In einer Uniklinik wird der Magnet später operativ wieder in die richtige Position gebracht. Aber die Patientin klagt bis heute über Schmerzen an der betroffenen Stelle. Sie schaltet eine Rechtsanwältin ein und fordert von der radiologischen Praxis Schmerzensgeld. Die Versicherung des Radiologen weist die Forderung mit dem Hinweis zurück, eine MRT-Untersuchung sei letztlich gar nicht erfolgt.
DCIG-Geschäftsführerin Barbara Gängler: „Hier ist offenbar schief gegangen, was nur schief gehen kann. Soweit sollte es niemals kommen.“ Es komme immer auf die spezifischen Informationen zum jeweiligen CI an. Bei manchen neueren Fabrikaten sind MRT-Untersuchungen problemlos möglich, bei den meisten müssen Druckverbände angelegt werden, nur in Ausnahmefällen ist eine Entfernung des Magneten erforderlich oder eine MRT unmöglich. Doch ist es oft mühsam und zeitaufwändig, die exakten Informationen zum jeweiligen Implantat aufzufinden. Die Hersteller halten zwar alle Informationen bereit, aber jeder auf seine eigene Weise.
Der Königsweg für die Zukunft wäre die Verwendung bereits existierender MRT-tauglicher Materialien durch alle Hersteller. Bis das aber soweit ist, braucht es pragmatische Übergangslösungen. Deshalb wollen DCIG, der Radiologenverband und die CI-Hersteller allen CI-Trägern und allen Radiologen möglichst bald einen einheitlich gestalteten MRT-Ausweis an die Hand geben. Der Ausweis soll in standardisierter Form alle notwendigen Informationen über das jeweilige CI und dessen Anforderungen an eine MRT-Untersuchung enthalten.
Einstweilen hat die DCIG eine „MRT-Fibel für CI-Träger“ erstellt. Darin wird erläutert, was eine MRT von anderen Untersuchungen unterscheidet und was CI-Träger darüber grundsätzlich wissen müssen. Die Fibel kann über die DCIG-Geschäftsstelle bezogen werden oder auf der Webseite der DCIG heruntergeladen werden. Hier finden Interessierte auch MRT-Hinweise der Hersteller
Text: uk
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