Was ist eine drahtlose Übertragungsanlage – „FM“-Anlage?
 

Moderne drahtlose Übertragungsanlagen, häufig auch als „FM“-Anlagen bezeichnet, sind die beste Ergänzung zu jedem Hörsystem (Hörgerät, Cochlea-Implantat), um in akustisch schwierigen Hörsituationen (im Störgeräusch oder auf Distanz) verstehen zu können. Die sprechende Person trägt hierbei ein Sendermikrofon z.B. um den Hals, hält es in der Hand oder platziert es in der Mitte einer Gruppe, wo es die Sprache aus allen Richtungen aufnimmt. Durch die drahtlose, digitale Übertragung des Senders wird das Sprachsignal in bester Sprachqualität an die Empfänger der Hörsysteme übertragen, ein Verstehen auch in anspruchsvollen Hörsituationen ist möglich.

Besseres Verstehen bei Hintergrundgeräuschen

Umgebungslärm, Distanz und Nachhall werden hierdurch weitestgehend überwunden und der für einen schwerhörigen Menschen notwendige Sprachschallpegel wird über einen mit dem Hörsystem verbundenen FM-Empfänger weitergeleitet. FM-Systeme sind kompatibel mit den meisten Cochlea-Implantaten und Hörgeräten. Sie sorgen für besseres Verstehen bei Hintergrundgeräuschen wie z.B. im Auto oder Restaurant, über Distanzen etwa im Hörsaal oder im Klassenzimmer, bei Veranstaltungen sowie bei einer Verbindung mit Audioquellen wie z.B. Radio und Fernsehen.

 

Wer profitiert von drahtlosen Übertragungsanlagen – und wer bekommt es?


Personen mit einem Hörverlust profitieren von einer drahtlosen Sprachübertragung, ebenso schwerhörige Kinder, die sich im lärmigen Kindergarten- oder Klassenraum und auf Abstand zur sprechenden Person befinden. Im Hinblick auf die Sprachanbahnung und die Erlangung von Wissen und die spätere Ausbildung ist der Zugang zu Sprachinformationen ein Muss. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten während der Schulzeit von der Krankenkasse voll erstattet.

Die Kosten für drahtlose Übertragungsanlagen werden gemäß § 19 der Hilfsmittelrichtlinie dann übernommen, wenn sie nach § 19 Abs. 3, § 25 Abs. 1 „zur Befriedigung allgemeiner Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind“. Bei Personen in der Ausbildung oder im Beruf erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme für die Übertragungsanlage über die Agentur für Arbeit (>= 15 Beitragsjahren), die Rentenversicherung (>= 15 Beitragsjahre) bzw. von Integrationsfachdiensten/-ämtern. Neu können auch Erwachsene in Rente eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie für die Grundbedürfnisse des selbstständigen Lebens erforderlich sind.

Martin Lützen, Phonak GmbH, Max-Eyth-Str. 20, 70736 Fellbach

 

Jugendliche und Erwachsene benötigen häufig einen flexiblen Sender, der als „Zoommikrofon“ etwa für das Heranzoomen einer Stimme in einer Diskussion, als „Tischmikrofon“ (wie z.B. in einer Besprechung, in der Ausbildung) oder als „Umhängemikrofon“ z.B. bei einem Vortrag oder einer Fahrradtour eingesetzt werden kann. Dieser ermöglicht zusätzlich eine optimale Anbindung an Handys oder andere Kommunikationssysteme.

 


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