28. September 2021

Corona-Auszeit für Familien: So beantragen Sie den vergünstigten Urlaub

Die Corona-Pandemie hat uns allen ordentlich zugesetzt und tut es immer noch. Besonders Familien konnten und können diese Zeit nur mit größtem Kraftaufwand stemmen. Sie alle brauchen dringend Unterstützung – und ganz wichtig: einfach eine Auszeit. Für Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung (GdB 50) sowie mit kleineren oder mittleren Einkommen ermöglicht das Bundesfamilienministerium nun einen kostengünstigen Familienurlaub.

Das Motto der Maßnahme ist dabei Programm: „Corona-Auszeit für Familien: Rauskommen. Durchatmen. Auftanken“. Für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche zahlen Sie nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die restlichen 90 Prozent übernimmt der Bund. Das gilt allerdings nur in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.

Was sind die Voraussetzungen für die Corona-Auszeit?

Grundvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Deutschland sowie ein Anspruch auf Kindergeld für das Kind oder die Kinder. Darüber muss im Wesentlichen eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie mit Ihrer Familie in den Genuss der Maßnahme kommen können:

  • Eines Ihrer Kinder hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, wobei dieses Kind nicht minderjährig sein muss. Das Einkommen spielt in diesem Fall keine Rolle.

  • Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Auch hier spielt das Einkommen keine Rolle.

  • Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.

Das Bundesfamilienministerium arbeitet derzeit noch an einem Online-Check, mit dem Sie genau erkennen können, ob Sie mit Ihrem Einkommen in den gesetzten Grenzen liegen. Sobald dieser verfügbar ist, werden wir ihn an dieser Stelle verlinken.

Wie finde ich eine passende Unterkunft für meine Familie?

Eine sehr gute Übersicht über die teilnehmenden Unterkünfte hat das Bundesfamilienministerium in einer interaktiven Deutschlandkarte zusammengestellt. Haben Sie dort eine für Sie passende Unterkunft gefunden, können Sie diese direkt per Kontaktformular anschreiben und nach freien Plätzen fragen. Diese Karte wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden

In welchem Zeitraum kann ich den Aufenthalt buchen?

Die Maßnahme gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. 

Wie oft kann ich die Maßnahme in Anspruch nehmen?

Insgesamt können Sie zweimal in den Genuss des vergünstigten Familienurlaubs kommen. Einmal im laufenden Jahr 2021, ein zweites Mal dann im kommenden Jahr 2022.

Welche Kosten werden übernommen? 

Der Bund übernimmt 90 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Für alle weiteren Ausgaben sind Sie selbst zuständig:

  • Fahrtkosten für An- und Abreise

  • Kurtaxe

  • gesonderte Getränkekosten (wenn nicht bereits in der Verpflegung enthalten)

  • gesonderte Kosten für Bettwäsche und Handtücher (wenn nicht in den regulären Unterkunftskosten enthalten)

  • zusätzliche Ausgaben für Freizeitprogramm und Wellnessbereich (wenn nicht in den regulären Unterkunftskosten enthalten)

  • Sonderausstattung

Wann kann ich meinen Urlaub verbindlich buchen?

Sie haben Ihre Unterkunft gefunden und im gewünschten Zeitraum hat diese auch noch freie Plätze? Im nächsten Schritt erhalten Sie direkt von dort das Corona-Auszeit-Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen und einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung, ob Sie auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie den vergünstigten Aufenthalt verbindlich buchen.

Ich habe noch Fragen zur Corona-Auszeit. An wen wende ich mich?

Das Bundesfamilienministerium hat eine Hotline zum Thema eingerichtet. Unter der Nummer 0800 866 11 59 können Sie sich dort zu folgenden Zeiten beraten lassen:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr

Mittwoch: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Samstag: 10 bis 15 Uhr

Alternativ können Sie auch eine E-Mail an den Verband der Kolpinghäuser e.V. schicken: familienferienzeiten@kolpinghaeuser.de

Text: Norman Gosch, Foto: iStock.com/golero


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