24. Juli 2024

Krankenhausreform in NRW auf der Zielgeraden

Die Krankenhausreform in NRW soll zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt sein. Durch die Medien lief vor allem die Aussage, dass deutlich weniger Kliniken Hüft- und Knieoperationen anbieten werden. Anlass zur Sorge gibt aber ein deutlich wenig beachteter Teil. 

Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung werden in vier Kliniken in NRW keine CI-Operationen mehr angeboten. Betroffen sind nach aktuellem Stand das Krankenhaus Köln-Holweide, das Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss, das Stiftungsklinikum Proselis – Prosper-Hospital Recklinghausen und das Johannes Wesling Klinikum Minden. In einer Stellungnahme sprechen sich die DCIG und der CIV NRW ganz klar gegen diese (noch vorläufige) Entscheidung aus. Der Beschluss ist noch nicht endgültig, bis zum 11. August 2024 läuft noch das Anhörungsverfahren. Es können noch Stellungnahmen abgegeben werden. 

NRW als Vorbild für den Bund

Die Reform in Deutschlands größtem Bundesland wird bundesweit mit Spannung verfolgt. Sie gilt als Vorbild für die nationalen Pläne. „Die bundesweit erstmalige Einführung von Leistungsgruppen stellt klare Qualitätsvorgaben und den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche stationäre Versorgung erhalten – sowohl was die ortsnahe Notfallversorgung als auch die Spezialversorgung angeht“, so CDU-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann. Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbiete, verfüge es über ausreichend Erfahrung und Expertise in diesem Bereich, so Laumann. Zugleich würden Doppelstrukturen abgebaut und gleichzeitig ein ruinöser Wettbewerb eingedämmt.

Sicherung der wohnortnahen Versorgung und Spezialisierung

Anders als im Bund wird die Reform von einer breiten Mehrheit in NRW getragen. Auch nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft wird die wohnortnahe Versorgung für Menschen sichergestellt. Die notwendige Spezialisierung führe zu schmerzhaften Einschnitten und werde spürbare Veränderungen bringen. Die Reform wird auch von der Ärztekammer und den Krankenkassen getragen. (mr)


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