23. November 2023

Gesundheitsreform: Gesetzentwurf Anfang 2024

Der Bundesgensundheitsminister will gemeinsam mit den Kollegen der Länder die Krankenhausfinanzierung komplett neu organisieren. Karl Lauterbach hat den aktuellen Fahrplan vorgestellt.

Demnach soll bis Ende der kommenden Woche ein neuer Arbeitsentwurf des Gesetzes vorliegen. In der zweiten Januarwoche sind Gespräche zwischen Bund und Ländern geplant. Darauf soll dann der Referentenentwurf folgen. Wichtig dabei: die zuständigen Fachreferenten beraten sich mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft.

Krankenhäuser in Notlage

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sehr klar gemacht, dass sich die Krankenhäuser in einer Notlage befinden. Wirtschaftliche Probleme spielten eine große Rolle, sagte der Minister. Die Lösung sieht er in einer Spezialisierung der Krankenhäuser und darin, den ‚ökonomischen Druck‘ zu nehmen.

Vorhaltepauschale und wirtschaftliche Anreize in Kombination

Das bisherige System der Fallpauschalen soll abgeschafft werden. Es war gerade für die Häuser attraktiv, die sich auf besonders lukrative Behandlungen konzentriert haben. Künftig sollen 60 Prozent des Geldes die Kliniken über so genannte Vorhaltepauschalen bekommen, das ist das Geld, damit Krankenhäuser überleben können. Gerade Krankenhäuser auf dem Land soll das stärken. Die restlichen 40 Prozent sollen ein Anreiz sein, um auch wirtschaftlich zu arbeiten.

Konzentration von Standorten

Völlig unklar ist, wie Cochlea-Implantat-Operationen in dem System eingebunden werden. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die CI-Versorgung an weniger Standorten konzentriert wird. Diesen Rückschluss lassen auch die aktuellen Ausführungen des Gesundheitsministers zu. Die DCIG und der CIV NRW haben diese Befürchtung bereits in einer Stellungnahme aufgegriffen und weitere Forderungen zur Sicherung der Qualität der Cochlea-Implantat-Versorgung aufgestellt.  (mr) 

 


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