Bundesrat beschließt Transformationsfonds: Krankenhausreform tritt in entscheidende Phase
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Finanzierung der Krankenhausreform zugestimmt. Zentrales Element ist der sogenannte Transformationsfonds, der in den kommenden zehn Jahren mit insgesamt 50 Milliarden Euro ausgestattet wird.
Mit dem Geld aus dem Transformationsfond sollen Länder und Krankenhausträger beim Umbau der Kliniklandschaft unterstützt werden – etwa durch Investitionen in moderne Versorgungsstrukturen, Konzentration medizinischer Leistungen und die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Gesundheitszentren.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „Paradigmenwechsel“ in der Krankenhausversorgung. Die Debatte über konkrete Auswirkungen, Finanzierung und Umsetzung der Reform ist aber weiter kontrovers.
Hintergrund: Warum das Krankenhaussystem reformiert werden soll
Das deutsche Krankenhaussystem steht seit Jahren unter Reformdruck – nicht nur wegen steigender Kosten, sondern auch wegen struktureller Ungleichgewichte. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Bettenauslastung im Jahr 2023 bei 71,2 %.
Andere Analysen zeigen noch deutlichere Unterschiede: Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) wies in seinem Krankenhaus-Report 2023 auf eine besonders niedrige Auslastung in kleinen Kliniken hin – teils unter 60 %, besonders bei planbaren stationären Leistungen. Der Report folgert, dass es in bestimmten Regionen eine Überversorgung mit Krankenhausbetten gibt, während anderswo die Versorgung kaum gewährleistet ist. Eine Einschätzung, die auch der Bundesrechnungshof kritisiert hat. Diese Ungleichgewichte sind ein zentrales Motiv für die Reform: Sie soll das Angebot besser am tatsächlichen Bedarf ausrichten – medizinisch, regional und qualitativ.
Außerdem wird die derzeitige Finanzierung über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs) von Fachverbänden wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat seit Jahren kritisiert. Sie setze ökonomische Anreize zulasten der Versorgungsqualität, heißt es etwa in einer Stellungnahme der DKG aus dem Jahr 2022.
Empfehlungen der Regierungskommission: Qualität vor Quantität
Am 7. März 2025 veröffentlichte die Regierungskommission ihre abschließende Stellungnahme zur Krankenhausreform auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Darin fordert sie eine „bedarfsgerechte, wohnortnahe und qualitätsorientierte Krankenhausversorgung“. Im Zentrum steht die Einteilung der Kliniken in drei Level – Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung – sowie eine präzisere Leistungsplanung der Länder.
Die Kommission spricht sich unter anderem für folgende Punkte aus:
- eine verbindliche Qualitätsmessung und Leistungszuweisung,
- den Umbau kleiner Kliniken zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren,
- eine engere Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen.
Zudem betont die Kommission, dass der Transformationsprozess transparent und unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen müsse.
SoVD: Zweckentfremdung von Beitragsgeldern
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte sich am Tag des Bundesratsbeschlusses. In seiner Pressemitteilung vom 21. März 2025 begrüßt der Verband grundsätzlich die Reformziele – insbesondere die geplante stärkere Orientierung am Versorgungsbedarf und die angestrebte Entlastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Gleichzeitig warnt der SoVD vor einer möglichen Zweckentfremdung der Beitragsgelder und fordert klare Vorgaben für die Mittelverwendung: „Es muss sichergestellt werden, dass die Investitionen in eine bedarfsgerechte Versorgung fließen – und nicht in Strukturabbau auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Zudem verweist der Verband auf die Gefahr wachsender Versorgungsungleichheiten, insbesondere im ländlichen Raum, und fordert eine sozialverträgliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Perspektive von Patient*innen und Beschäftigten.
Umsetzung schwierig: Föderale Verantwortung bleibt
Mit dem Bundesratsbeschluss ist ein entscheidender Schritt in Richtung Umsetzung gemacht – doch viele Fragen bleiben offen. Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Einige Länder haben bereits angekündigt, eigene Umsetzungsmodelle zu entwickeln. Ob diese mit den Empfehlungen der Bundesregierung vereinbar sind, zeigt sich in den kommenden Monaten zeigen.
Auch über die langfristige Finanzierung herrscht Uneinigkeit. Der Transformationsfonds soll je zur einen Hälfte von den Gesetzlichen Krankenkassen, zur anderen Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Doch bei steigenden Kosten gibt es Bedenken, ob die Mittel ausreichen. Einige Länder (zum Beispiel Sachsen, Berlin und Brandenburg) äußerten zudem Bedenken, ob sie ihren Anteil leisten können.
Reform mit Potenzial – aber auch Risiken
Die Krankenhausreform zählt zu den tiefgreifendsten gesundheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Mit dem beschlossenen Transformationsfonds steht das finanzielle Fundament. Der Erfolg hängt aber von der praktischen Umsetzung ab.
Zurück