Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen Forderungen an die Politik

Der Deutsche Hörverband hat mit seinen Mitgliedern, der DCIG und dem Deutschen Schwerhörigenbund, eine Forderungskatalog aufgestellt. Er umfasst sechs Punkte.

„Wir appellieren an die Politik, sich für die Interessen aller Bundesbürger, die mit einer Hörbehinderung leben, zu engagieren“, sagt Dr. Harald Seidler, Vorstandsvorsitzender des DHV: „Trotz der großen Herausforderungen, die sich derzeit den politischen Entscheidern stellen, dürfen Lösungen nie zu Lasten behinderter Menschen gehen.“

Der Hörverband schließt sich nicht nur den Forderungen der BAG-Selbsthilfe an, die die Gemeinschaft zur Bundestagswahl aufgestellt hatte, sondern erweitert sie. Hörbeeinträchtigungen sind nicht sichtbare Behinderungen. Die Bedarfe von Menschen mit Hörminderung werden daher oft übersehen, wenn es um Teilhabe und Inklusion geht, betont der Hörverband die Notwendigkeit des Forderungskatalogs. Im Alltag stoßen Menschen mit Hörminderung oft auf Hörbarrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder verhindern.

Die Forderungen:

1. Teilhabe in allen Lebensbereichen

Oft sind schwerhörige oder taube Menschen strukturell benachteiligt. Der hörrbarierefreie Zugang zu Information und Kommunikation muss selbstverständlich werden. Mittel sind zum Beispiel Untertitel, Schriftverdolmetschung oder drahtlose Übertragungsanlagen. Bildung muss inklusiv gestaltet und Assistenzangebote müssen ausgebaut werden. Auch automatische Transkriptionen und spezialisierte Peer-Beratung sollen gestärkt werden.

2. Barrierefreiheit

Räumliche und akustische Barrieren müssen durch verbindliche Normen wie zum Beispiel die DIN 18041 abgebaut werden. In öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln soll hörtechnische Ausstattung zur Grundausstattung gehören. Notrufsysteme sind ebenfalls hörbarrierefrei zu gestalten. Zentral dafür ist das Zweisinneprinzip.

3. Partizipation

Im öffentlichen Bewusstsein sind häufig Zugangsbarrieren berücksichtigt, nicht aber die Nutzbarkeit und Auffindbarkeit. Damit Menschen mit Hörbeeinträchtigung zum Beispiel ehrenamtlich und politisch mitwirken können, braucht es Zugang zu technischer Unterstützung und Dolmetschdiensten. Partizipationsprozesse und Veranstaltungen der öffentlichen Hand müssen hörbarrierefrei sein – auch ehrenamtliches Engagement soll durch Fördermittel für Hörtechnik unterstützt werden.

4. Gesundheitsversorgung

Hörvorsorge soll durch regelmäßige Tests ab 50 Jahren gestärkt werden. Kampagnen sollen für Risiken unversorgter Hörverluste sensibilisieren. Die lebenslange Nachsorge für CI-Träger muss auch nach der Krankenhausreform garantiert sein. Kommunikationshilfen wie Schriftdolmetscher sind fester Bestandteil des Behandlungsprozesses – ebenso wie die Einbeziehung von Betroffenenverbänden.

5. Pflege und Alter

Pflege muss an die kommunikativen Bedürfnisse hörbeeinträchtigter Menschen angepasst werden. Hörstatus ist frühzeitig bei Diagnosen wie Demenz zu prüfen. Pflegepersonal soll im Umgang mit Hörhilfen geschult und Gebäude akustisch optimiert werden. In Pflegeeinrichtungen muss die regelmäßige Wartung von Hörsystemen sichergestellt sein.

6. Hilfsmittelversorgung

Die Hörgeräteversorgung muss weiterhin auf dem Sachleistungsprinzip mit klar definiertem Leistungsumfang beruhen, der Leistungskatalog ist zu aktualisieren. Die Versorgung über Hörakustiker bleibt zentral. Mehrkosten für spezielle Geräte mit integriertem Gehörschutz, ICP-Hörgeräte, müssen übernommen werden, entweder von den Krankenkassen oder den Berufsgenossenschaften. Zudem fordern die Verbände ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Hilfsmittelversorgung.

Hörstörungen zählen zu den dritthäufigsten Erkrankungen in den Industrieländern. In Deutschland leben Schätzungen zufolge bis zu 16 Millionen mit einer Hörminderung unterschiedlicher Ausprägung. Etwa 3,7 Millionen Menschen sind mit Hörsystemen versorgt. Bei starkem Hörverlust kann ein Cochlea-Implantat Hören und Sprachverstehen wieder ermöglichen.


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