3. Dezember

Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz verbessern

Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen verbessern und gleiche Teilhabe sicherstellen – dies sind zentrale Forderungen des Deutschen Behindertenrats (DBR), dem Aktionsbündnis deutscher Behindertenverbände. Die diesjährige Veranstaltung des DBR anlässlich des UN-Welttages der Menschen mit Behinderungen fand am 3. Dezember virtuell statt.

Schwerpunkt der Veranstaltung: Die Forderung nach einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Private Anbieter sollen sich künftig dazu verpflichten, Barrierefreiheit herzustellen, angemessene Vorkehrungen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit im Einzelfall zu treffen sowie Antidiskriminierung und Barrierefreiheit zu verknüpfen.  

Der DBR diskutierte darüber mit Fachleuten, wie Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer, Vize-Präsidentin des Sozialverband Deutschland SoVD, Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Horst Frehe, Vorsitzender der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland und Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands. Ebenfalls dabei: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel und Verena Bentele, die diesjährige Sprecherratsvorsitzende des DBR.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD 2018 sieht eine Reform des AGG vor. Trotzdem ist bisher keine Umsetzung erfolgt. Der DBR fordert deshalb auf, die AGG-Reform nun schnell umzusetzen. Die inklusive Teilhabe für Menschen mit Behinderungen soll sich auch im privaten Bereich noch vor Ende der Legislaturperiode verbessern.

Verena Bentele, Sprecherratsvorsitzende des DBR dazu: "Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, deren Angebote öffentlich zugänglich sind, müssen gesetzlich mit dem AGG verpflichtet werden, dass diese barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Wir wissen, dass die generelle Pflicht zur Barrierefreiheit private Anbieter vor Herausforderungen stellt. Deswegen schlagen wir ein abgestuftes Konzept vor. Das Beispiel Österreich hat gezeigt, dass das mit Übergangsfristen und Förderprogrammen möglich ist, ohne der Wirtschaft zu schaden. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit sollten private Anbieter verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Barrieren im Einzelfall auszuräumen."

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es vor allem um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen. Für Behinderte hat die Pandemie bereits existierende Probleme verschärft. „Umso wichtiger ist es dem DBR, dass für Menschen mit Behinderung die Teilhabe sichergestellt wird", betonte Bentele.

Oft haben es Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben schwer. Denn viele Arbeitgeber stellen, wenngleich sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, keine Schwerbehinderten ein. Aus diesem Grund hat der Bundesarbeitsminister eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe angekündigt, um den Druck auf solche Unternehmen zu erhöhen. Betriebe müssen diese Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keine Behinderten beschäftigen. Die monatliche Ausgleichsabgabe soll ab dem 1. Januar 2021 für „Nullbeschäftiger“ ab 60 Mitarbeitern von bisher 360 auf 720 Euro steigen. Für kleinere Unternehmen sind Sonderregelungen vorgesehen. Betriebe mit 20 bis 39 Beschäftigten sollen 245 Euro zahlen und für Betriebe mit 40 bis 59 Angestellten wird eine Abgabe von 360 Euro fällig. „Mit der Erhöhung der Ausgleichsabgabe treiben wir kein Unternehmen in den Ruin“, sagte Hubertus Heil. Und weiter meinte er: „Es geht um einen fairen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in diesem Land.“

Die Präsidentin des Sozialverband VdK, Verena Bentele übergab turnusgemäß den DBR-Staffelstab an Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG Selbsthilfe. Die BAG Selbsthilfe übernimmt somit den Vorsitz im Aktionsbündnis der Verbände und die Koordinierung der gemeinsamen Arbeit der Verbände für 2021.

Das Forderungspapier des DBR finden Sie hier: www.deutscher-behindertenrat.de.


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