14. September 2018
Behindertengleichstellungsgesetz: Grüne und CDU verweigern Beteiligung der Verbände und der Kommunen
Auch der Antrag der SPD auf mündliche Anhörung wurde abgelehnt.
Die hessischen Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE und der FDP haben das Verhalten der Regierungsfraktionen in einer Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zum Behindertengleichstellungsgesetz, die Ende August stattfand, scharf kritisiert. CDU und Grünen haben einen Antrag der SPD, eine mündliche Anhörung zum vorgelegten Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen, abgelehnt.
Stattdessen soll es nur die Möglichkeit geben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das Verhalten von Schwarzgrün ist nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecher von SPD, DIE LINKE und FDP, Gerhard Merz, Marjana Schott und Rene Rock, nicht hinnehmbar, zumal es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktionen handelt, es also vorher keine Anhörung durch die Regierung gegeben hat.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Gerhard Merz, sagte dazu: „Der vorhandene Zeitraum hätte es zugelassen, sowohl die schriftliche als auch die mündliche Anhörung durchzuführen und das Gesetz trotzdem noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Es ist mir absolut unerklärlich, warum jetzt im Hauruckverfahren ein Gesetzentwurf durchgepeitscht werden soll, für den man sich so lange Zeit gelassen hat. Menschen mit Behinderung haben es ohnehin schwer, auch in einem parlamentarischen Verfahren. Wer ihnen die Möglichkeit nimmt, ihre Vorschläge direkt mit den Abgeordneten rückzukoppeln, wird seiner besonderen Verantwortung für diese Personengruppe nicht gerecht. Wir müssen überlegen, ob es gelingt, eine eigene Anhörung nach oder während der schriftlichen Anhörung durchzuführen, um allen Betroffenen auch die Möglichkeit zu einem mündlichen Austausch zumindest mit dem Teil des Parlaments zu geben, der an einer Sacharbeit interessiert ist.“
Der Fraktionschef und Spitzenkandidat der FDP, René Rock, erklärte: „Ich bin verärgert über den Umgang mit behinderten Menschen in einem für diese Personengruppe so wichtigen Gesetz. Man kann ein solches Verhalten nur als Missachtung bezeichnen – Missachtung gegenüber den Menschen mit Behinderung und Missachtung gegenüber den sonst üblichen Gepflogenheiten des Parlaments bei Gesetzentwürfen und gegenüber der Opposition.“
Marjana Schott ergänzt: „Ohne Not verweigert Schwarzgrün die mündliche Anhörung von Verbänden und Experten zu dem Behindertengleichstellungsgesetz. Zu einem Gesetz, bei dem es um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geht, sehen sie es nicht als notwendig an, mit den Betroffenen selbst zu sprechen. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, das widerspricht einem demokratischen Gesetzgebungsverfahren“.
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