18. Mai 2020
„Ich schütze Dich – Zeig mir Dein Mundbild“
Ein Aufruf der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft an die Politik:
Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft ruft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie Innenminister Horst Seehofer dazu auf, auf eine bundeseinheitliche Regelung zu drängen, die es Gesprächspartnern hörgeschädigter Menschen ausdrücklich erlaubt und straffrei stellt, in konkreten Kommunikationssituationen zeitweise den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.
Hörgeschädigte Menschen leiden unter zusätzlich erschwerten Kommunikationsbedingungen, wenn ihre Gesprächspartner einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dann nämlich entfällt das Mundbild und macht das Verstehen für diese Menschen schwer bis unmöglich. Beispiele, wo dies zu einer echten Belastung wird, kann man sich leicht vorstellen: bei der Kontrolle in der Bahn, beim Einkaufen, am Info-Schalter usw.
Die DCIG als Vertretung lautsprachlich orientierter hörgeschädigter Menschen erkennt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz auch für hörgeschädigte Menschen an. Nach dem Motto „Ich schütze Dich – Zeig mir Dein Mundbild“ sollte die Kommunikation in gegenseitiger Verantwortung zwischen Menschen mit und ohne Hörschädigung gelingen, ohne dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus besteht.
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