23. Mai 2023 (Aktualisierung eines Beitrags 5. Januar 2023)

Arbeitsmarkt: bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen

Der Bundesrat hat Mitte Mai das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ verabschiedet. 

Sozialverbände hatten Widerstand aus unionsregierten Bundesländern befürchtet. Das Gesetz war am 15. Februar dem Budnestag vorgelegt worden.

Menschen mit Behinderungen sollen besser in den Arbeitsmarkt kommen und dort auch bleiben. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf. Sie verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

Weiterhin heißt es: "Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen."

Das Gesetz beinhaltet folgende Maßnahmen: 

  • Die Verfahren sollen beschleunigt werden.
  • Der Lohnkostenzuschuss wird nicht mehr begrenzt.
  • Betroffene sollen besser bei der Arbeit des Sachverständigenbeirats berücksichtigt werden.
  • Mittel der Ausgleichsabgabe sollen vollständig zur Förderung von Menschen mit Behinderung ausgegeben werden.
  • Arbeitgeber erhalten mehr Ansprechpartner.
  • Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird angepasst.

Vertreter von Menschen mit Behinderungen begrüßen Gesetz

Insbesondere den letzten Punkt bezeichnet der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung als „längst überfällig“. Im Kern werde eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe eingeführt. Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen müssen für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen, wenn sie keinen Menschen mit Behinderung beschäftigen. „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Und das, obwohl Menschen mit schweren Behinderungen durchaus gut qualifiziert sind“, so Dusel.

VDK: 45.000 Unternehmen ignorieren Beschäftigungspflicht

Ähnlich reagiert auch die Präsidentin des Sozialverbands VDK, Verena Bentele „Es ist eine Schande, dass 45.000 Unternehmen diese Beschäftigungspflicht bislang einfach ignorieren. Das ist auch nicht fair gegenüber den Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, neu einstellen sowie die Arbeitsplätze entsprechend ausstatten und absichern.“ Die Abgabe hätte noch höher ausfallen können. 

Kritik am Wegfall der Bußgeldvorschriften

Jedoch gibt es nicht nur Zuspruch für das neue Gesetz. Kritik übte der Behindertenbeauftragte daran, dass Bußgeldvorschriften aufgehoben worden seien. Außerdem gebe es keine nennenswerten Verbesserungen in Bezug auf die Zugänge in und die Übergänge aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zudem würden die Budgets für Ausbildung nicht gestärkt. 

Keine Verbesserungen für länger erkrankte Menschen

Auch das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ sei nicht gestärkt worden sei, merkt Dusel an. Die VDK-Präsidentin forderte dementsprechend auch, dass die Ampel-Koalition das Thema angeht. „Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von arbeitsbedingten Krankheitsursachen nachzugehen und für die Beschäftigten und die Unternehmen eine gute Lösung im Sinne eines Arbeitsplatzerhalts zu finden“, so Bentele. 

(mr)

Weitere Informationen:

Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz verbessern (3.12.2022) 

Gesetzentwurf: Drucksache 20 /5664 (PDF)


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