29. Juli 2020

Gutachten über Fahrgastrechte: Baustelle Barrierefreiheit

Ein Gutachten des Rechtsanwalts Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte Hamburg), veröffentlicht von der Schlichtungsstelle BGG*, offenbart massive Einschränkungen der Barrierefreiheit bei Zugreisenden. Ein Kritikpunkt: Bahn muss Mobilitätsservice besser ausstatten.

Keine Barrierefreiheit bei der Bahn: Gutachten weist auf Mängel hin.
Bahnreisen sind nach wie vor mit Barrieren verbunden. Foto: iStock.com/U. J. Alexander

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sagt dazu: „Dieses Gutachten ist im wahrsten Sinne des Wortes ‚bahnbrechend‘. Es zeigt mehr als deutlich, dass insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem nachgeordneten Eisenbahn-Bundesamt in puncto Barrierefreiheit in der Pflicht steht und Versäumnisse aufzuholen hat“, so der Beauftragte.

„Eine Baustelle ist zum Beispiel der Mobilitätsservice für barrierefreies Reisen, der deutlich besser ausgestattet werden muss. Bislang ist eine Bahnreise im Fernverkehr für Menschen im Rollstuhl nur nach Voranmeldung und in einem bestimmten Zeitfenster möglich - was oftmals wie ein Glücksspiel ist, fernab jeglicher Lebensrealität und damit faktisch eine Beschränkung der Reisefreiheit bedeutet.“ Menschen mit Behinderungen hätten jedoch ein Recht darauf, als gleichberechtigte Fahrgäste behandelt zu werden, so Dusel weiter.

„Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – egal ob jemand zur Arbeit kommen muss oder Urlaub machen will. Hier muss so schnell wie möglich gehandelt werden und nicht erst in einigen Jahren.“ Nach Ansicht des Beauftragten darf es beim Ausbau der Barrierefreiheit nicht mehr zu „Verzögerungen im Betriebsablauf“ kommen.

Mobilitätsservice nur eingeschränkt nutzbar, visuelle Informationen fehlen

Menschen mit Behinderungen, ob mit motorischen Einschränkungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen, müssen im Bahnreiseverkehr nicht selten massive Einschränkungen hinnehmen: So ist der Mobilitätsservice nur zu bestimmten Uhrzeiten und nach Voranmeldung im Einsatz, es fehlen Blindenleitsysteme, Lautsprecherdurchsagen oder visuelle Informationen für gehörlose Menschen. Auch Informationen in Leichter Sprache gibt es faktisch keine.

Das Gutachten beschreibt die Versäumnisse der letzten Jahre und arbeitet die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen,

insbesondere aus Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 2 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),
§§ 1 Absatz 3 und 7 Absatz 1 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG),
§ 8 Absatz 5 BGG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie der
Artikel 21 bis 24 der Verordnung (EG) 1371/2007

klar heraus: Der Bund – als Eigentümer der Deutschen Bahn AG – muss danach in noch stärkerem Umfang dafür sorgen, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde muss seiner Kontrollfunktion – auch in Bezug auf Barrierefreiheit bei privaten Eisenbahn-Anbietern – noch stärker nachkommen. Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass Menschen mit Behinderungen viel stärker und verbindlicher als bisher an der Entwicklung von Programmen zur Barrierefreiheit beteiligt sein müssen.

Das komplette Gutachten „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, verfasst vom Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg), finden Sie hier (Direktlink)

Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache und Gebärdensprache finden Sie hier.

Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen



*Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.


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