12. Januar 2022
Jürgen Dusel bleibt Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Jürgen Dusel der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bleibt.
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil: „Mit Jürgen Dusel als Bundesbeauftragtem haben die Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit einen versierten und streitbaren Verfechter ihrer Belange an der Seite, der viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat. Ich freue mich daher sehr, dass wir auch in der neuen Legislaturperiode, in der sich die Bundesregierung im Bereich Inklusion sehr viel vorgenommen hat, weiter vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten und viel voranbringen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass von einer inklusiven Gesellschaft alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“.
Dr. Roland Zeh, Präsident der DCIG dazu: „Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. begrüßt es sehr, dass Jürgen Dusel weiterhin Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung bleibt. Mit Herrn Dusel haben wir einen tatkräftigen Mitstreiter an unserer Seite. Bereits in seiner ersten Amtszeit hat Herr Dusel gezeigt, dass er stets ein offenes Ohr für unsere Belange hat – dies hat nicht nur sein Grußwort bei der DCIG Fachtagung im Oktober 2021 gezeigt. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Herrn Dusel zu seinen Themenschwerpunkten gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und Abbau von Barrieren in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit und wünschen dem Beauftragten weiterhin viel Freude und Erfolg bei seiner Arbeit!“
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir Hubertus Heil und das Bundeskabinett erneut entgegenbringen. Und ich freue mich sehr auf die weitere Arbeit, denn es gibt noch viel zu tun. Richtschnur muss auch weiterhin die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Hinsicht ermutigend. Wichtig ist für mich in dieser Legislaturperiode vor allem die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, die Stärkung von Familien mit schwerstbehinderten Kindern und der Abbau von Barrieren vor allem in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit. Die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit ist ein Ziel, das wir weiter voranbringen müssen. Denn Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.“
Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung spielt eine wichtige Rolle für die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Demnach wirkt der oder die Bundesbeauftragte darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe müssen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.
Der alte und neue Beauftragte vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Anzahl Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zurück