10. Juli 2019

Überprüfung der Barrierefreiheit

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter sucht Mobilitäts-Scouts zum Testen von Fernlinienbussen.

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen, hat der BSK Mobilitäts-Scouts im Einsatz, die durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit prüfen. Dabei wird die gesamte Reisekette (Buchung – Anreise – Reise – Abreise) betrachtet.

Der nächste Workshop findet vom 10. - 13. Oktober 2019 im Schlosshotel Hainich in Thüringen statt. Wer Lust hat als Mobilitäts-Scout aktiv zu werden, der findet hier das vorläufige Programm und das Anmeldeformular.

Zur Information: Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Seit dem 1.01.2016 müssen alle neu angeschafften Fernlinienbusse mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein. Ab dem 1.01.2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse. Um den Prozess der Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.

Weitere Fragen beantwortet das Team vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Meldestelle barrierefreie Fernlinienbusse unter der Telefonnummer: 030 814 5268-51 oder per E-Mail.


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