9. Februar 2021

Forderung nach einer Reform der unabhängigen Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) muss neu aufgestellt werden. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und hat dazu ein Rechtsgutachten veröffentlicht.

Die Unabhängige Patientenberatung ist ein Angebot, das vom Bundestag eingerichtet wurde, um jeden in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen kostenfrei, wissenschaftlich fundiert und unabhängig zu informieren und zu beraten.  Seit 2016 führt ein privates Unternehmen die Beratungen durch. Diese Ausgestaltung sieht sich fortlaufender Kritik ausgesetzt. Auch der Bundesrechnungshof kritisierte den Träger der UPD scharf. Die Politik strebt nun eine grundlegende Reform an. Bereits 2020 forderten Patientenorganisationen inklusive der vzbv die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland noch in dieser Legislaturperiode.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv liefert nun einen Vorschlag, wie das auch von der Politik favorisierte Stiftungsmodell aussehen könnte. „Gemeinsam mit den anderen Patientenorganisationen fordern wir die Politik dazu auf, die Unabhängige Patientenberatung nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten aufzustellen. Eine privatrechtliche Stiftung, verantwortet von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sichert ihre Neutralität und Unabhängigkeit. So können wir garantieren, dass die Probleme der Patienten im Gesundheitswesen in die relevanten Gremien der Gesundheitspolitik gelangen“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Das Rechtsgutachten schlägt eine konkrete Formulierung für ein Errichtungsgesetz vor. Das Gutachten empfiehlt, dass der Zweck der Stiftung die Förderung und Sicherung der Unabhängigen Patientenberatung sein soll, dass die Stiftung zur Erfüllung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss des Bundes erhalten soll und dass die Rechtsaufsicht über die Stiftung beim Bundesministerium für Gesundheit liegen soll.

Anknüpfend an den Zweck der Stiftung – die unabhängige Patientenberatung – soll laut Gutachten das Leitungsorgan mit Organisationen besetzt werden, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden v.a. die maßgeblichen Patientenorganisationen gerecht. In einem angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden. Der vzbv ist überzeugt, dass unter dem Dach einer zivilgesellschaftlich verantworteten Stiftung eine neue UPD im Dienste der Patienten entstehen kann. 

Foto: Gert Baumbach/vzbv


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