27. Februar 2020
Netzwerk Hörbehinderung Bayern fordert Gehörlosengeld
Expertenanhörung im Bayerischen Landtag: Das Netzwerk Hörbehinderung Bayern, dem der Bayerischer Cochlea Implantat Verband e.V. angehört, fordert für eine barrierefreie Kommunikation die Weiterentwicklung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz.
Während blinde Menschen Unterstützung benötigen um sich im öffentlichen Raum zu bewegen, ist für Menschen mit Hörbehinderung der Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen für eine gelingende Kommunikation notwendig. Sinnesbehinderte Menschen haben in der Regel keinen Anspruch auf Assistenzleistungen im Rahmen des Pflegegeldes und müssen deshalb für diese Kosten selbst aufkommen. Die Einführung des Gehörlosengeldes würde die selbstbestimmte Teilhabe gehörloser und an Taubheit grenzend schwerhöriger Menschen ermöglichen und erleichtern.
In der Hochschule Landshut werden seit einigen Jahren Gebärdensprachdolmetscher*innen ausgebildet. Diese werden in Zukunft den im Augenblick drastischen Mangel an Dolmetscher*innen abfedern.
Der Arbeitskreis Teilhabegeld im Netzwerk Hörbehinderung Bayern fordert die Weiterentwicklung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz. Diese Forderung wird durch Vertreter*innen der Bezirke und der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt.
An der Sitzung des Sozialausschusses nahmen Bernd Schneider (Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen), Can Sipahi (Vizevorsitzender im GMU), Werner Kraus (Bayerischer Bezirketag) und Bettina Wagner (Paritätischer in Bayern) als Experten, als Gäste Sabine Jaye (Initiatorin Petition „Gehörlosengeld in Bayern“), Cornelia von Pappenheim (Geschäftsführerin GMU, Sprecherin im Netzwerk Hörbehinderung Bayern), Christian Seuß (Vorstand LAG Selbsthilfe) und Regine Zille (Koordinatorin im Netzwerk Hörbehinderung Bayern, Vorsitzende Bay. Cochlea-Implantat-Verband) teil.
Herr Schneider und Herr Sipahi stellten die Hürden vor, die Menschen mit Hörbehinderung überwinden müssen. Während die Kosten für Dolmetscher*innen im Bereich Frühförderung, Bildung, Arbeitsleben, Gesundheit und Recht zumindest zum großen Teil übernommen werden, müssen die Betroffenen in den Bereichen wie Freizeit, politische Teilhabe, Ehrenamt, Bank- und Vertragsangelegenheiten und im privaten Bereich selbst für die Kosten aufkommen. Der Grundbedarf auf gelingende Kommunikation in allen Lebensbereichen ist für Menschen mit Hörbehinderung erschwert und kann nur durch den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen bzw. durch Assistenzleistungen gesichert werden. Hinzu kommen höhere Kosten durch den behinderungsbedingten Mehraufwand und außergewöhnliche Belastungen.
Alle Abgeordnete der SPD, FDP und AfD im Sozialausschuss unterstützen den Antrag der Fraktion Die Grünen und die Einführung des Gehörlosengeldes. Leider wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsparteien CSU und Freie Wähler abgelehnt und auf noch offene Fragen und Klärungsbedarf verwiesen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Teilhabegeld für Menschen mit Hörbehinderung treffen sich mit CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer und Thomas Huber MdL im Mai zu weiteren Gesprächen und werden offene Fragen über die besonderen Bedarfe der Menschen mit Hörbehinderung klären.
Das Netzwerk Hörbehinderung Bayern (NHB)
Das Netzwerk Hörbehinderung Bayern gründete sich anlässlich des Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Mai 2013 in München.
In Bayern aktive Verbände für Hörbehinderung schlossen sich zum NHB zusammen, um die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigung in Politik und Gesellschaft wirkungsvoll durchzusetzen. Durch das Netzwerk können die betroffenen Menschen mit gemeinsamer Stimme sprechen. Ebenso möchte es durch Aufklärungsarbeit präventiv hinsichtlich Hörschädigungen und damit verbundenen Einschränkungen in unserer Gesellschaft wirken.
Website: www.nh-bayern.de
Kontakt: info@nh-bayern.de
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