4. Oktober 2022
Wahlprüfstein 2: Barrierefreie Wahlkämpfe
Wird Ihre Partei den bevorstehenden Wahlkampf barrierefrei für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gestalten? Welche Maßnahmen werden Sie in Einzelnen vornehmen?
Antwort der SPD: In der laufenden Legislatur haben wir das Wahlrecht dahingehend geändert, dass freie Wahlen endlich auch barrierefrei besser möglich sind, beispielsweise durch den barrierefreien Zugang zu Wahlräumen. Darüber hinaus ist es uns ein besonderes Anliegen, mit unserem Programm und unseren Ideen auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung zu erreichen und sie teilhaben zu lassen. Die Hinweise und Anregungen des Deutschen Schwerhörigenbundes nehmen wir daher gerne mit auf und werden diese auch in zukünftigen Wahlkämpfen wieder berücksichtigen.
Antwort der CDU: Für uns ist es wichtig, dass jede Person am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Daher wollen
wir die Barrierefreiheit in allen Belangen vorantreiben und Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen.
Antwort BÜNDNIS 90/ GRÜNE: Wir bieten unser Wahlprogramm in leichter Sprache an.
Antwort Die Linke: Keine Stellungnahme.
Antwort FDP: Selbstverständlich bemühen wir uns stets unsere Veranstaltungen, Formate und Kanäle möglichst
barrierefrei zu organisieren. Leider ist dies nicht immer und überall in einem zufriedenstellenden Ausmaß möglich. Doch das ist nicht der Anspruch, den wir als Freie Demokraten verfolgen, denn für uns Liberale ist die Teilhabe aller Menschen ein zentrales Anliegen. Ihre Hinweise nehmen wir deshalb dankend zur Kenntnis und werden sie so gut es geht bei unserer weiteren Wahlkampfplanung berücksichtigen.
Hintergrund und Position des DSB
Wahlkämpfe sind in der Regel ausgerichtet auf gut hörende Wähler. Wenn überhaupt an Menschen mit Hörbehinderungen gedacht wird, werden bei öffentlichen Wahlveranstaltungen allenfalls Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt. Für schwerhörige Menschen werden nur im seltenen Ausnahmefall die richtigen Kommunikationshilfen (FM-Anlagen oder Schriftdolmetscher) angeboten.
Bei Wahlkampfspots im Fernsehen haben die Parteien bisher erwartet, dass die - oft sehr schnelle - Sprache von allen Zuschauern akustisch verstanden wird, denn es wurden keinerlei Kommunikationshilfen angeboten. Für lautsprachlich orientierte schwerhörige und ertaubte Menschen ist der Einsatz von Untertiteln notwendig, gehörlose Menschen benötigen dagegen Gebärdensprachdolmetscher.
Weitere Wahlprüfsteine
Neben Antworten der Parteien, sind dort Hinergründe und die Position des DSB Nds. aufgeführt.
- Übersetzungsfehler in der UN-Behindertenrechtskonvention
- Barrierefreie Wahlkämpfe
- Barrierefreie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ähnliches
- Ergänzung von Merkzeichen
- Ergänzung von Ausbildungsordnungen
- Mobiler Dienst in Schulen
- Aktionsplan der Landesregerung Niedersachsen zu Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
- Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.
- Zahlung von Hörgeschädigtengeld
- Niedersächsische Bauordnung
Autor der Prüfsteine ist der 1. Vorsitzende des DSB Nds., Rolf Erdmann.
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