4. Oktober 2022
Wahlprüfstein 7: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der BRK
Der derzeit gültige Aktionsplan der Niedersächsischen Landesregierung zur Umsetzung der BRK enthält nach Kenntnis des DSB Nds. keine einzige Maßnahme zugunsten lautsprachlich orientierter schwerhöriger bzw. ertaubter Menschen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die nächste Fortschreibung des Ak- tionsplanes Maßnahmen für schwerhörige und ertaubte Menschen in Zusammenarbeit mit dem DSB Nds. (und nicht an ihm vorbei) erfolgt? Und dass in Niedersachsen das BRK-Motto NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS beachtet wird?
Antwort der SPD: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Niedersachsen in einem partizipativen, koordinierten und ressortübergreifenden Prozess die Aktionspläne Inklusion im Zwei-Jahres- Rhythmus erarbeitet und umgesetzt. Die Aktionspläne der vergangenen Jahre werden derzeit im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wissenschaftlich evaluiert. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Aktionspläne geeignet sind, die UN-BRK in Niedersachsen umzusetzen. Des Weiteren werden Vorschläge erarbeitet, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Fortschreibung und Umsetzung des Aktionsplans verbessert werden kann und wie es gelingen kann, die Erstellung von Maßnahmen zu optimieren. Aus unserer Sicht sind bei der Erstellung der Aktionspläne gerade auch die Vielfalt der Betroffenen und die unterschiedlichen Interessen wichtig. Daher werden wir uns im Rahmen des Prozesses auch dafür stark machen, dass alle Ver- bände beteiligt werden.
Antwort der CDU: Bislang erfolgt die Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion unter Beteiligung einer Fachkommission Inklusion, die aus Vertretungen von Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen und den kommunalen Spitzenverbänden besteht. Die Leitung der Fachkommission nimmt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, wahr. Auch der niedersächsische Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ist an der Maßnahmenentwicklung beteiligt. Er begleitet im sogenannten Begleitgremium, die Entstehung des Aktionsplans Inklusion. Ob diese Verfahrensweise weiterhin sinnvoll ist, werden wir überprüfen.
Antwort BÜNDNIS 90/ GRÜNE: Der Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2021/22 enthält durchaus Maßnahmen für hörgeschädigte Menschen, z.B. zur Förderung von hörgeschädigten Kindern bei der Hör- und Sprachentwicklung, zur barrierefreien Kommunikation oder zur Barrierefreiheit bei Veranstaltungen der Ministerien. Der Aktionsplan Inklusion wird alle zwei Jahre unter Beteiligung der Behindertenverbände und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt. Sofern der Schwerhörigenbund hier bisher nicht involviert war, regen wir das gerne für die nächste Auflage an.
Antwort Die Linke: Natürlich müssen in die Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der BRK alle betroffenen Gruppen beteiligt werden, ansonsten bleibt das genannte Motto bloße Fassade.
Antwort FDP: Ja, wir werden uns grundsätzlich dafür einsetzen, dass die Landesregierung Betroffene stärker einbezieht.
Hintergrund und Position des DSB
Der derzeit gültige Aktionsplan der Niedersächsischen Landesregierung zur Umsetzung der BRK ent- hält nach Kenntnis des DSB Nds. keine einzige Maßnahme zugunsten lautsprachlich orientierter schwerhöriger bzw. ertaubter Menschen. Anscheinend besteht aus Sicht der zuständigen Ministerien kein Handlungsbedarf, die Situation dieser Behindertengruppe wird offenbar als zufriedenstellend an- gesehen.
Aus diesen hier vorliegenden Wahlprüfsteinen wird jedoch deutlich, dass es einen sehr großen Nachholbedarf gibt, der sich dadurch ergibt, weil die Landesregierung den Empfehlungen des Landesbehindertenbeirates folgt, bei dem zum Thema „Hörbehinderung“ der Gehörlosenverband Niedersachsen dominant ist. Die Erfahrungen schwerhöriger und ertaubter Menschen jedoch nicht einbezogen werden.
Weitere Wahlprüfsteine
Neben Antworten der Parteien, sind dort Hinergründe und die Position des DSB Nds. aufgeführt.
- Übersetzungsfehler in der UN-Behindertenrechtskonvention
- Barrierefreie Wahlkämpfe
- Barrierefreie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ähnliches
- Ergänzung von Merkzeichen
- Ergänzung von Ausbildungsordnungen
- Mobiler Dienst in Schulen
- Aktionsplan der Landesregerung Niedersachsen zu Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
- Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.
- Zahlung von Hörgeschädigtengeld
- Niedersächsische Bauordnung
Autor der Prüfsteine ist der 1. Vorsitzende des DSB Nds., Rolf Erdmann.
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