4. Oktober 2022

Wahlprüfstein 9: Zahlung von Hörgeschädigtengeld

Viele Bundesländer zahlen an Menschen mit Hörbehinderungen ein Hörgeschädigtengeld, oft auch „Gehörlosengeld“ genannt. Das Land Niedersachsen zahlt einen solchen Nachteilsausgleich bisher nicht.

Werden Sie sich mit diesem Thema in der kommenden Legislaturperiode beschäftigen und damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten?

Antwort der SPD: Die Forderung nach Hörgeschädigtengeld in Niedersachsen halten wir nach wie vor für berechtigt. Mit dem aktuellen Koalitionspartner und dem aktuellen Niedersächsischen Finanzminister war diese Forderung aber leider nicht umzusetzen. Die SPD wird auch in der kommenden Legislatur wieder mit der Zahlung von Hörgeschädigtengeld beschäftigen und auf eine Umsetzung drängen.

Antwort der CDU: Die Zahlung eines Hörgeschädigtengeldes ist in Niedersachsen in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder thematisiert worden. Die CDU sieht einen solchen Nachteilsausgleich in Analogie zum Landesblindengeld als grundsätzlich sinnvollen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit an. Leider gab es in den vergangenen beiden Legislaturperioden seitens des SPD-geführten Sozialministeriums keine Initiative zur Einführung eines Hörgeschädigtengeldes. Die CDU wird eine solche Initiative gerne prüfen.

Antwort BÜNDNIS 90/ GRÜNE: Das Instrument des Nachteilsausgleichs ist wichtig, um bessere Lebensbedingungen, mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Lücken im Anwendungsbereich des Gesetzes zu schließen. Deshalb setzen wir uns für ein Bundesteilhabegeld ein, das behinderungsbedingte Nachteile für alle Menschen mit Behinderungen ausgleichen soll.

Antwort Die Linke: Ja, da auch der finanzielle Ausgleich von Nachteilen essentiell für die Sicherstellung von Teilhabe ist.

Antwort FDP: Ja. Ein Hörgeschädigtengeld als Ausgleich für den Mehraufwand (Gebärdendolmetscher, Hilfsmittel kosten oder weiterer Aufwand), den Gehörlose im Vergleich zu Hörenden haben, kann auch aus unserer Sicht einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten.


Hintergrund und Position des DSB

Viele Bundesländer zahlen an Menschen mit Hörbehinderungen ein Hörgeschädigtengeld, oft auch, in der leider üblichen Fokussierung auf die kleinste Hörgeschädigtengruppe „Gehörlosengeld“ genannt. Das Land Niedersachsen ist bisher nicht bereit, einen solchen Nachteilsausgleich an hochgradig schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen zu zahlen, wie er seit vielen Jahren an blinde Menschen gezahlt wird. 

Bei dieser Ablehnung wird nicht berücksichtigt, dass z.B. bei vielen Aufgaben des täglichen Lebens erwartet wird, dass sie telefonisch erledigt werden, wozu die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind und daher persönlich vorsprechen müssen, was mit Kosten und erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. 

Weitere Wahlprüfsteine

Neben Antworten der Parteien, sind dort Hinergründe und die Position des DSB Nds. aufgeführt.

Autor der Prüfsteine ist der 1. Vorsitzende des DSB Nds., Rolf Erdmann.  


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