21. Februar 2019

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Die Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 festgestellt. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss. Deutschlands höchstes Gericht folgte damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Der Beschluss ist hier nachzulesen. 

Quelle: Lebenshilfe

 


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