5. April 2020
Notfallblatt für CI-Träger:
Formular des BayCIV informiert über Hörsysteme
In Anbetracht der Coronakrise hat der BayCIV ein Notfallblatt für Hörgeschädigte entwickelt, auf dem diese die wichtigsten Angaben zu ihren Hörsystemen festhalten können. So kann im Ernstfall die Kommunikation aufrecht erhalten werden.
© Bayerischer Cochlea-Implantat-Verband e.V., www.bayciv.de
Die Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen geführt, unsere Gesellschaft befindet sich im Ausnahmezustand. Experten warnen täglich davor, die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: persönliche Kontakte möglichst meiden, Hände häufig waschen, gegebenenfalls eine Mundmaske tragen. Die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und einem schweren Krankheitsverlauf ist insbesondere bei den Risikogruppen groß. Der Gedanke, als Hörgeschädigter plötzlich auf der Intensivstation zu landen und gegebenenfalls nicht mehr selbst über die Notwendigkeit der Hörsysteme und den richtigen Umgang damit aufklären zu können, ist besonders bedrückend, können doch CI-Träger ohne funktionierenden Sprachprozessor nicht hören, was das medizinische Personal ihnen mitteilt.
Dieser Problematik hat sich der Bayerische Cochlea-Implantat-Verband e.V. (BayCIV) angenommen und binnen weniger Tage ein Notfallblatt entwickelt, auf dem Hörgeschädigte die wichtigsten Informationen festhalten können. Dazu gehören neben Angaben zu dem oder den Hörsystemen der Notfallkontakt, der MRT-Warnhinweis und der Name der CI-versorgenden Klinik. Dazu schreibt der BayCIV: „Von Herzen wünschen wir Ihnen, uns allen, dass der Notfall niemals eintreten möge. Es kann uns nichts Besseres passieren, als überflüssig besorgt gewesen zu sein. Durch die richtige Vorsorge könnten wir uns aber späteren Kummer möglicherweise ersparen. Deshalb unser Rat: Formular für den Notfall gleich ausfüllen, dann in Ruhe abwarten, bis das Gewitter vorüberzieht. Es kommen bessere Zeiten!“
Downloaden und ausfüllen
Das Notfallblatt liegt in zwei Versionen vor: für CI-Sprachprozessoren und für Single-Unit-Prozessoren und kann auf der Website des BayCIV heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Vorschläge für die auf die Hörsysteme abgestimmten Formulierungen. So ersparen Hinweise darüber, wie Batterien eingesetzt oder Akkus geladen werden, dem Krankenhauspersonal wertvolle Zeit. Der BayCIV rät dazu, beim Ausfüllen die Unterlagen der Hersteller zu Hilfe zu nehmen. Personen, die auf beiden Seiten das gleiche Hörsystem tragen, sollten – wenn sie es bisher nicht getan haben – für ein Unterscheidungsmerkmal sorgen, an dem Pflegende erkennen können, welches an welche Seite kommt.
Als weitere Vorsorgemaßnahme können CI-Träger die wichtigsten CI-Utensilien wie Ersatzbatterien, Akku-Ladegerät und Trockenbox stets greifbar an einem Ort aufbewahren und den Notfallkontakt darüber informieren, damit dieser das Set im Ernstfall ins Krankenhaus bringen kann. (ms)
Notfallblätter zum Downloaden und Ausfüllen sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.bayciv.de/infos-dokumente
Nachtrag vom 22. April:
Inzwischen wird auf Initiative des BayCIV das Infoblatt europaweit verwendet und in verschiedene Sprachen übersetzt – beispielsweise ins Spanische: http://implantecoclear.org/ Das Blatt ist dabei nicht nur im Krankenhaus nützlich, sondern kann auch im Seniorenheim gute Dienste leisten.
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