21. Dezember 2020
Wettbewerb: Gemeinsamkeit braucht einen Namen
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) und die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft (DCIG) wollen künftig öfter mit einer Stimme sprechen. Dazu arbeiten sie bereits an der Struktur eines gemeinsamen Verbandes. Der Name ist noch offen. Machen Sie einen Vorschlag und gewinnen Sie einen von drei attraktiven Preisen.
Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verband: Vorstände und Landesvertreter von DCIG und DSB bei einer ersten gemeinsamen Sitzung am 9./10. November 2019 in Frankfurt am Main
DSB und DCIG wollen ihre Kräfte bündeln und sich zusammen im Dialog mit Politik und Öffentlichkeit für ein Recht auf gutes Hören einsetzen und die Gesellschaft für den Umgang mit Hörbeeinträchtigungen sensibilisieren. Der gemeinsame Bundesverband, den die beiden Selbsthilfeverbände dazu derzeit zusammen mit ihren Landes- und Regionalverbänden vorbereiten, soll die Ziele beider Verbände vereinen und deren Aufgaben auf Bundesebene Stück für Stück übernehmen – partnerschaftlich und im gegenseitigen Einvernehmen.
Ganz gleich ob jemand von Hörminderung, Tinnitus, Schwindel oder einer anderen Hörstörung betroffen ist, mit einem Hörgerät, Cochlea-Implantat oder einer anderen Hörlösung lebt oder ohne technische Unterstützung auskommt, der neue Verband soll Heimat für alle Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung und für ihre Bezugspersonen sein.
Wichtig ist: Der gemeinsame Verband soll schrittweise wachsen, auf Bundes- und gern auch auf Landes- und Ortsebene. Nicht immer muss es dabei zu Vereinigungen kommen. Für dieses bislang einmalige Vorhaben gibt es keine Blaupause und auch keine Vorgaben. Aber wenn sich die Aktiven der Ebenen treffen und die gemeinsamen Handlungsfelder ausloten, werden sie feststellen, dass sich zumindest Zusammenarbeit und Absprache lohnen und sich neue Wege öffnen.
Susanne Schmidt, Marisa Strobel
Wettbewerbsbedingungen:
Neben der strukturellen und organisatorischen Arbeit gilt es, für den neuen Verband eine gemeinsame „Marke“ zu entwickeln – und die braucht einen Namen, der die Vielfalt der Hörbeeinträchtigungen in sich vereint. Gleichzeitig soll es ein Begriff sein, der für das gemeinsame Ziel auf allen Ebenen steht. Deswegen soll jeder teilnehmen und Vorschläge einreichen können.
Der Name sollte:
- positiv behaftet (also eher „hören“ statt „schwer hören“), kurz, selbsterklärend (ohne Fremdworte) und gerne vorne im Alphabet sein,
- gut auszusprechen, leicht zu merken und unverwechselbar sein sowie
- nicht wie eine vorhandene Marke, ein Firmen- oder Produktname klingen.
Auslosung und Preise:
Die beiden Bundesverbände setzen eine sechsköpfige Jury ein, die aus den Einsendungen zehn Vorschläge auswählt. Unter den Einsendern dieser zehn Namen werden folgende Preise verlost:
1. Preis: Ein Gutschein für einen Aufenthalt mit zwei Übernachtungen im Wert von 200 Euro
2. Preis: Ein Gutschein für eine Tagesaktivität im Wert von 100 Euro
3. Preis: Ein Gutschein wahlweise für ein Foto-Shooting oder einen Kreativ-Malkurs
Wir sind gespannt auf Ihre Ideen!
Bitte senden Sie Ihre Vorschläge mit dem Stichwort „Namenswettbewerb“ per E-Mail an: wettbewerb[at]redaktion-schnecke.de
Einsendeschluss ist der 28. Februar 2021. Die Auslosung erfolgt am 30. April 2021.
Die Einsendungen bilden die kreative Grundlage für die Namenswahl. Die Verbände behalten sich die endgültige Auswahl vor, die von den eingesendeten Namen abweichen kann.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen dürfen alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verband. Jede/r Teilnehmende kann beliebig viele Namen vorschlagen und ist mit der Veröffentlichung und Verwendung seiner Vorschläge einverstanden. Wer einen oder mehrere der von der Jury ausgewählten Namen eingesendet hat, nimmt an der Verlosung teil. Wer einen Preis gewinnt, erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes einverstanden. Die Gewinne können nicht bar ausgezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die Teilnahme werden Vor- und Zuname der Person sowie eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt konform zur geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
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